Warum 2025 die 75% Abschreibung für E-Fahrzeuge in der Landwirtschaft nutzen ?Die beschleunigte Abschreibung von 75% im Anschaffungsjahr reduziert sofort die steuerliche Bemessungsgrundlage und erhöht Die Regel gilt ausdrücklich für rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, Für Landwirtschaftsbetriebe bedeutet das praktisch: schnellerer Steuervorteil, bessere Planbarkeit der Modernisierung und geringere laufende Kosten 5000,00 € E-Mobilitätsbonus.Jetzt Zugreifen ! |
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