Jetzt noch zuschlagen, und 75% in 2025 abschreiben.

Warum 2025 die 75% Abschreibung für E-Fahrzeuge in der Landwirtschaft nutzen ?

Die beschleunigte Abschreibung von 75% im Anschaffungsjahr reduziert sofort die steuerliche Bemessungsgrundlage und erhöht
kurzfristig den Liquiditätsvorteil für landwirtschaftliche Betriebe, wodurch Mittel für weitere Investitionen in Hoftechnik, Ladeinfrastruktur oder Betriebsmittel freiwerden.

Die Regel gilt ausdrücklich für rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden,
und lässt sich auch auf gebrauchte E‑Fahrzeuge anwenden, was die Flexibilität bei der Beschaffung erhöht.

Für Landwirtschaftsbetriebe bedeutet das praktisch: schnellerer Steuervorteil, bessere Planbarkeit der Modernisierung und geringere laufende Kosten
durch elektrischen Antrieb. Wer jetzt investiert, nutzt den vollen Förderzeitraum und stärkt die Wirtschaftlichkeit des Betriebs langfristig.

Und das SDF-Zentrum Schwarzwald-Baar-Hegau unterstützt noch zusätzlich mit

5000,00 € E-Mobilitätsbonus.

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